Prävention
Schutz vor sexuellem Missbrauch und jeder Form von Gewalt
Wir verurteilen jeden sexuellen Missbrauch und jede Form von Gewalt. Sexueller Missbrauch ist eine Straftat und bedeutet ein schweres Verbrechen an der Würde des Menschen. Der Missbrauch bewirkt großes Leid bei den Opfern und ihren Angehörigen. Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich im kirchlichen Raum nicht nur sicher fühlen können, sondern müssen dort auch sicher sein. Um dies zu erreichen, muss alles getan werden, damit sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, an ihnen verhindert wird.
Verhaltensregeln für alle Arbeitsbereiche
Sie lesen hier einen Ausschnitt aus dem institutionellen Schutzkonzept der Pfarrei St. Pankratius, das der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 29. August 2017 beschlossen und verabschiedet hat.
Eine Arbeitsgruppe des Pfarrgemeinderates (Maria Hellmann, Kita Leitung St. Antonius; Anja Speer, Bezirksleitung DPSG und Gabi Becker, Präventionsfachkraft) überarbeitet in Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden und anderen Verantwortungsträgern der Pfarrei derzeit das institutionelle Schutzkonzept. Dies soll unter Beteiligung von Kindern & Jugendleitern, in Kooperation mit der Klostermusikschule und vielen anderen Gruppierungen und Verantwortlichen bis Ende 2023 überarbeitet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das derzeitige (hier veröffentlichte) Schutzkonzept.
Gestaltung von Nähe und Distanz
In der pädagogischen, erzieherischen, seelsorglichen und pflegerischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen können.
Angemessenheit von Körperkontakt
Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren.
Sprache und Wortwahl
Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Verbale Interaktion soll der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnissen angepasst sein.
Beachtung der Intimsphäre
Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Veranstaltungen mit Übernachtung sind besondere Herausforderungen und Situationen, bei denen man sich der damit verbundenen hohen Verantwortung bewusst sein muss. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen ansprechen.
Regelung für Veranstaltungen mit Übernachtung
Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene schlafen in der Regel geschlechtergetrennt ohne Aufsichtsperson im Zimmer. Abweichende Entscheidungen werden mit allen Beteiligten abgestimmt. Wasch-/Dusch- und daran anschließende Umkleidesituationen finden bei notwendiger Hilfestellung immer geschlechtergetrennt mit gleichgeschlechtlichen Aufsichtspersonen statt.
Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke und Bevorzugungen können eine ernst gemeinte und pädagogisch sinnvolle Zuwendung nicht ersetzen. Sie gehören nicht zu den pädagogischen Maßnahmen, die dazu dienen, um Kinder und Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu selbstbewussten, freien Menschen zu erziehen. Vielmehr können exklusive Geschenke, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Kindern zu teil werden, deren emotionale Abhängigkeit fördern. Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben.
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein umsichtiger Umgang damit unerlässlich. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinn eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.
Erzieherische Maßnahmen
Erzieherische Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass die persönlichen Grenzen von Schutz- Befohlenen nicht überschritten werden. Es ist darauf zu achten, dass diese im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen, konsequent und für den Betroffenen plausibel sind.