Vorläufiges Endergebnis der Kirchenvorstandswahl

Am 6./7. November 2021 wurde in unserer Pfarrei der Kirchenvorstand gewählt. Nach entsprechender Dispens des Bischofs haben wir eine Bestätigungswahl durchgeführt, da wir genau acht Kandidat:innen für acht zu vergebene Plätze aufstellen konnten.
170 Stimmzettel wurden abgegeben und diese Kandidat:innen wurden bestätigt:

SPEER, BÄRBEL (125 Stimmen)
SCHEPERS, HERMANN-JOSEF (118 Stimmen)
VAN KAMPEN, MARKUS (110 Stimmen)
FIEDLER, FRANZISKA (109 Stimmen)
GOSPODARIES, GUIDO (101 Stimmen)
DE WITT, THEODOR (98 Stimmen)
KRAUSE, AXEL (96 Stimmen)
JANSEN, WERNER (88 Stimmen).

Ich gratuliere allen neuen Kirchenvorstandsmitgliedern ganz herzlich und freue mich auf die vertrauensvolle, konstruktive Zusammenarbeit. Die Herausforderungen in unserer Kirche sind groß, umso denkbarer bin ich für ihr Engagement.
Schließen Sie bitte unsere neuen Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatsmitglieder in Ihr persönliches Gebet ein.

Gegen das vorläufige Endergebnis kann bis zum 22. November 2021 beim Vorsitzenden des Kirchenvorstands Einspruch eingelegt werden.
Ganz herzlich danke ich allen, die für die ordnungsgemäße Wahl Sorge getragen haben.

Für den Kirchenvorstand
Christoph Wichmann, Vorsitzender

Hinweis auf Briefwahl für die Wahl zum Kirchenvorstand

Am  Samstag, 6. November 2021 und Sonntag, 7. November 2021  laden wir zu den schon bekannt gegebenen Zeiten an den verschiedenen Orten zur Wahl des Kirchenvorstands ein.
Auf Antrag besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Dieser Antrag kann bis zum Sonntag vor der Wahl (31. Oktober 2021) gestellt werden.
Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Wahlausschusses (Propst Wichmann) zu richten.

 

Ausschließlich Kirchenvorstandswahl — Aktuelle Informationen zu den Wahlen am 6./7. November 2021

Mit dem 17. Oktober 2021 ist die Frist für die Erstellung einer Ergänzungsliste für die Wahlen von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand abgelaufen. Trotz vieler Bemühungen konnten wir keine weiteren Kandidat:innen für die beiden Gremien finden. Folglich können in der Pfarrei St. Pankratius keine ordentlichen Wahlen am 6./7. November durchgeführt werden.
Das hat unterschiedliche Konsequenzen für das Wahlprocedere, sodass ich Sie – auch im Namen der Mitglieder der Wahlausschüsse – wie folgt informiere:

Pfarrgemeinderat

Für den Pfarrgemeinderat haben wir genau zehn Kandidat:innen für die zehn zu vergebenen Plätze. In der Wahlordnung heißt es dazu in § 12,4:

„Geht die Anzahl der Kandidaten/innen […] nicht über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder hinaus, sind diese zu Mitgliedern des PGR gem. § 2,2 der Satzung ohne weiteres bestellt. Eine Wahl findet in diesem Fall nicht statt. Die Mitglieder werden daraufhin in Gemeindeversammlungen und / oder in einer Pfarrversammlung oder auf andere geeignete Art und Weise vorgestellt.“

Das heißt, unsere zehn Kandidaten:innen:

  • Annette Bringenberg
  • Christina Domberger
  • Maria Hellmann
  • Robert May
  • Jennifer Mucha
  • Elisabeth Schepers
  • Anneli Schmitz
  • Dietmar Schulz
  • Anja Speer und
  • Angelika Tekaat

sind „ohne weiteres bestellt“. Die Pfarrgemeinderatswahl fällt in diesem Jahr dementsprechend aus.
Der neue Pfarrgemeinderat wird in einer ersten Sitzung im November die Möglichkeit haben, bis zu fünf weitere Mitglieder zu berufen. Danach wird im Advent die konstituierende Sitzung abgehalten.
Aus dem Pastoralteam werden neben mir – als Pfarrer – zusätzlich Frau Gabi Becker und Frau Sabrina Kuhlmann das Gremium in der pastoralen Arbeit unterstützen.
Im Januar 2022 werden wir dann in einer Pfarrversammlung den gesamten Pfarrgemeinderat den Gläubigen unserer Pfarrei St. Pankratius vorstellen.

Kirchenvorstand

Für die acht zu vergebenen Plätze im Kirchenvorstand stellen sich genau acht Kandidat:innen zur Wahl:

  • Franziska Fiedler
  • Guido Gospodaries
  • Werner Jansen
  • Markus van Kampen
  • Axel Krause
  • Hermann-Josef Schepers
  • Bärbel Speer und
  • Theodor De Witt.

Auch hier ist eine ordentliche Wahl nicht möglich. Folglich habe ich – als Vorsitzender des Wahlausschusses – fristgerecht eine Dispens in der Rechtsabteilung des Bistums erbeten. Das hat zur Folge, dass wir in diesem Fall eine Bestätigungswahl durchführen werden.

Hierin liegt der entscheidende Unterschied zur Wahlordnung des Pfarrgemeinderats. Dementsprechend laden wir zu den schon bekannt gegebenen Zeiten an den verschiedenen Orten zur Wahl des Kirchenvorstands ein. Durch Ihre Stimme können Sie dabei die Kandidat:innen bestätigen und unterstützen.

Schon heute möchte ich allen Kandidat:innen danken. Sie geben in schwieriger Zeit unserer Kirche ein Gesicht und übernehmen im Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand Verantwortung. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit!

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Oberhausen, 18.10.2021
Für den Wahlausschuss von PGR und KV
Ihr

Christoph Wichmann, Pfarrer

Wahllokale und Zeitdauer der Gremienwahlen 2021

Die Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Pfarrgemeinderat finden am Samstag/Sonntag, den 06./07. November 2021 statt..

Die Wahl wird

  • am Samstag von 15.00 bis 18.00 Uhr und
  • am Sonntag von 09.15 bis 18.00 Uhr in der Pfarrei St. Pankratius (siehe Wahlorte) stattfinden.

Wahlorte, an denen die Stimmabgabe erfolgen kann, sind

  • am Samstag von 15.00 bis 18.00 Uhr im M-Punkt an St. Pankratius,
  • am Sonntag von 09.15 bis 10.00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Quellstraße,
  • am Sonntag von 10.45 bis 11.30 Uhr in St. Antonius (Kirche),
  • am Sonntag von 12.00 bis 12.45 Uhr im M-Punkt an St. Pankratius,
  • am Sonntag von 15.00 bis 15.45 Uhr in St. Marien Rothebusch (Kirche),
  • am Sonntag von 16.00 bis 16.45 Uhr im Eduard-Lieberz-Haus an St. Josef Heide und
  • am Sonntag von 17.15 bis 18.00 Uhr in St. Jakobus (Saal).

 

Kandidatenliste für die Kirchenvorstandswahl

Für die in der katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius in Oberhausen am Samstag und Sonntag, dem 06./07. November 2021 durchzuführende Kirchenvorstandswahl, bei der acht Kirchenvorsteher zu wählen sind, hat mehrheitlich folgende Vorschlagsliste aufgestellt:

  • Franziska Fiedler,
  • Guido Gospodaries,
  • Werner Jansen,
  • Markus van Kampen,
  • Axel Krause,
  • Hermann-Josef Schepers
  • Bärbel Speer und
  • Theodor De Witt.

Hinweis:
Diese Vorschlagsliste kann auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern ergänzt werden. Der Antrag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind, innerhalb von zwei Wochen nach Beginn dieses Aushangs beim Wahlausschuss eingereicht ist.

Der Wahlausschuss

PGR-Wahl – Wahlvorschlag des Wahlausschusses

Am 6./7. November 2021 wird bei uns der Pfarrgemeinderat gewählt.
Aus unserer Pfarrei werden 10 Personen in den Pfarrgemeinderat gewählt

Vorläufige Liste der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge

  • Bringenberg, Annette
  • Domberger, Christina
  • Hellmann, Maria
  • May, Robert
  • Mucha, Jennifer
  • Schepers, Elisabeth
  • Schmitz, Anneli
  • Schulz, Dietmar
  • Speer, Anja
  • Tekaat, Angelika

Ergänzungsvorschläge können bis zum 17. Oktober 2021 beim Wahlausschuss formlos eingereicht werden. Dieser Vorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 12 Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen sowie Anschrift unterzeichnet ist und die Erklärung des Vorgeschlagenen enthält, dass er zur Annahme einer etwaigen Wahl
bereit ist.

Hinweis: Ab 14 Jahren darf man wählen und ab 16 gewählt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem u.a. Aushang „Wahlvorschlag“.

Einladung zur Kirchenvorstandswahl

Der Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde Propstei St. Pankratius hat die Wahl der Kirchenvorsteher für die Wahlperiode 2021 bis 2024
auf Samstag/Sonntag, den 06./07. November 2021 angeordnet.

Die Wahl wird

  • am Samstag von 15.00 bis 18.00 Uhr und
  • am Sonntag von 09.15 bis 18.00 Uhr in der Pfarrei St. Pankratius (siehe Wahlorte) stattfinden.

Wahlorte, an denen die Stimmabgabe erfolgen kann, sind

  • am Samstag von 15.00 bis 18.00 Uhr im M-Punkt an St. Pankratius,
  • am Sonntag von 09.15 bis 10.00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Quellstraße,
  • am Sonntag von 10.45 bis 11.30 Uhr in St. Antonius (Kirche),
  • am Sonntag von 12.00 bis 12.45 Uhr im M-Punkt an St. Pankratius,
  • am Sonntag von 15.00 bis 15.45 Uhr in St. Marien Rothebusch (Kirche),
  • am Sonntag von 16.00 bis 16.45 Uhr im Eduard-Lieberz-Haus an St. Josef Heide und
  • am Sonntag von 17.15 bis 18.00 Uhr in St. Jakobus (Saal).

Zu der Wahl sind alle am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alten, wenigstens seit einem Jahr in der Zivilgemeinde, in der die Pfarrei liegt, ortsansässigen Gemeindemitglieder als Wahlberechtigte
eingeladen. Die dem Seelsorgeklerus angehörenden Welt- und Ordensgeistlichen sind nicht wahlberechtigt.

Briefwahl ist auf Antrag möglich. Dieser Antrag kann bis zum Sonntag vor der Wahl gestellt werden.
Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten.

Folgende Kirchenvorstandsmitglieder scheiden jetzt aus (Wiederwahl zulässig):

  • FRANZISKA FIEDLER,
  • GUIDO GOSPODARIES,
  • WERNER JANSEN,
  • MICHAEL KRAMPE,
  • AXEL KRAUSE,
  • HERMANN-JOSEF SCHEPERS,
  • BÄRBEL SPEER und
  • THEODOR DE WITT.

Folgende Kirchenvorstandsmitglieder bleiben noch im Amt:

  • WERNER AARNS,
  • KLAUS BRACKMANN,
  • ANNETTE BÜHNEN,
  • WINFRIED KENTGENS,
  • HANS-JOACHIM LOIBL,
  • GERTRUD NOWOTSCH,
  • DIETER ROZEK und
  • HERMANN WISCHERMANN.

Es sind jetzt acht Kirchenvorsteher zu wählen. Stimmzettel, auf denen mehr Namen gekennzeichnet
sind, als Personen zu wählen sind, sind ungültig.

 

 

Wählerliste für die Kirchenvorstandswahlen

Die Wählerliste für die Kirchenvorstandswahlen liegt eine Woche hindurch

vom Montag, dem 04. Oktober 2021
bis Freitag, dem 08. Oktober 2021 einschließlich

im Pfarrbüro, Nürnberger Str. 6, zu den Öffnungszeiten aus.

Einsprüche gegen die Wählerliste sind beim Kirchenvorstand in 46117 Oberhausen, Nürnberger Str. 6, bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.

Erste Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl am 06. und 07. November 2021

Am 6. und 7. November 2021 wird ein neuer Pfarrgemeinderat (PGR) gewählt.

Gemäß der neuen PGR-Satzung haben der amtierende Pfarrgemeinderat und die amtierenden drei Gemeinderäte festgelegt, dass dem neuen Pfarrgemeinderat 10 gewählte Personen angehören sollen.
Außerdem wurde für unsere Pfarrei festgelegt, dass wir mit einer KandidatenInnenliste für die gesamte Pfarrei wählen.

Folgende Personen bilden den Wahlausschuss:

  • Annette Bringenberg (Vorsitzende)
  • Jörg Ebelt
  • Angelika Tekaat
  • Manuela Voss-Jäger
  • Propst Christoph Wichmann

Sollten Sie für den PGR kandidieren wollen oder haben Sie einen KandidatenInnen-Vorschlag, dann melden Sie sich gerne bei einem Mitglied des Wahlausschusses (Kontaktdaten s.u.).
Das Team Ehrenamt hat ein kurzes Aufgabenprofil zur ersten Orientierung erarbeitet.

 

Der Wahlausschuss hat die Aufgabe:

  1. sich nach seiner Berufung innerhalb von einer Woche zu konstituieren,
  2. wird die Wahl gemäß § 7 Abs. 3 b der Satzung durchgeführt, über den Zusammenschluss von Wahlbezirken zu entscheiden,
  3. für die Erstellung der Wahlberechtigtenlisten zu sorgen,
  4. Wahlvorschläge für die Wahl zu machen und die endgültigen Listen der KandidatenInnen bekannt zu geben,
  5. Wahllokale und Zeitdauer der Wahl zu bestimmen und zur Wahl einzuladen,
  6. für die erforderlichen, mit der Wahl zusammenhängenden Bekanntmachungen zu sorgen,
  7. den Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk zu bestellen,
  8. zu entscheiden, ob bei der Wahl Wahlumschläge verwendet werden sollen (bei der Briefwahl müssen Wahlumschläge stets verwendet werden),
  9. für die Beschaffung und Bereitstellung der Wahlunterlagen (Stimmzettel, Briefwahlscheine, ggf. Umschläge) Sorge zu tragen,
  10. das Wahlergebnis zu prüfen und endgültig festzustellen,
  11. Einsprüche gegen die Wahl an die Bischöfliche Schiedsstelle weiterzuleiten und
  12. ggf. Einberufung von Pfarr- oder Gemeindeversammlungen.

Wahlrecht und Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrei bzw. in einem anderen Wahlbezirk

  • Wahlberechtigt ist, wer der katholischen Kirche angehört, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat.
  • Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Es können auch außerhalb des Wahlbezirkes bzw. der Pfarrei Wohnende das aktive Wahlrecht ausüben und das passive Wahlrecht in Anspruch nehmen, wenn sie sich aktiv am Leben der Pfarrei beteiligen.
  • Wer in einem anderen Wahlbezirk wählen will, teilt bis 4 Wochen vor der Wahl dieses dem Wahlausschuss mit und bittet um Aufnahme in die Wahlberechtigtenliste. Das gilt auch im Fall des Wechsels des Wahlbezirks über die Pfarreigrenze hinaus. Entsprechende Antragsformulare sind im Pfarrbüro erhältlich und als Download auf dieser Seite.
  • Wahlrecht und Wahlberechtigtenliste muttersprachlicher Gemeinden:
    • Aktives Wahlrecht in einer muttersprachlichen Gemeinde haben alle Personen mit Wohnsitz im Bistum Essen, die über 14 Jahre alt sind und sich in ihren Gemeindebüros bzw. bei ihren Seelsorgern bis 4 Wochen vor der Wahl in die Wahlberechtigtenliste ihrer Gemeinde eintragen lassen und folgende Voraussetzungen erfüllen: Staatsangehörigkeit der der muttersprachlichen Gemeinde zugeordneten Länder, sowie deren Ehepartner und Kinder oder Personen, die in einem der muttersprachlichen Gemeinde zugeordneten Land geboren wurden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sowie deren Ehepartner und Kinder.
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl – unabhängig von Geburtsort und Staatsangehörigkeit – sich seit einem Jahr in der und für die entsprechende muttersprachliche Gemeinde engagieren.
    • Passiv wahlberechtigt sind alle unter 1 bis 2 genannten Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    • Der Wahlausschuss erkennt die Wahlberechtigtenliste gemäß § 8 a Abs. 1 der Wahlordnung an und trägt Sorge dafür, dass die Wahlberechtigten der muttersprachlichen Gemeinde alsbald von der Wahlberechtigtenliste ihrer Wohnsitzpfarrei gestrichen werden.
    • Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Wahlbezirken ist unzulässig.
    • Bestehen Zweifel an der Wahlberechtigung, entscheidet das Bischöfliche Generalvikariat.

Briefwahl

Briefwahlscheine können bis 7 Tage vor Beginn der Wahl in Textform beim Wahlausschuss über das Pfarrbüro beantragt werden. Entsprechende Antragsformulare sind im Pfarrbüro erhältlich und als Download auf dieser Seite.

Annette Bringenberg

annette.bringenberg@pankratius-osterfeld.de
Ansprechbar für:
"Neue Formen der Caritas", "Ich bin da e.V."

Jörg Ebelt

joerg.ebelt@pankratius-osterfeld.de
Ansprechbar für:
Gemeindezentrum Quellstraße, Ökumene,
Neue Gottesdienstformen

Angelika Tekaat

geli@tekaat.net
Ansprechbar für:
kfd - Katholische Frauengemeinschaft St. Marien
Pfarrgemeinderat (Mitglied)

Manuela Voss-Jäger

Kita-Leitung
manuela.voss-jaeger@pankratius-osterfeld.de
Ansprechbar für:
Pfarrgemeinderat (Vorstandsteam), Kleinkindpastoral, KiTas

Christoph Wichmann

Pfarrer
christoph.wichmann@bistum-essen.de
Telefon: 0208 409207-40
Mobil: 0163 3985013

Nürnberger Straße 6
46117 Oberhausen

Ansprechbar für:
Liturgie, Pfarreientwicklungsprozess, Stadtteilarbeit