Publikandum zur Wahl des Pfarrgemeinderates und des Kirchenvorstandes
Am 08. und 09. November 2025 finden in unserer Pfarrei St. Pankratius die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) der neuen Stadtpfarrei statt.
In jedem Wahlbezirk, dass sind die bisherigen Pfarreien in Oberhausen, dürfen 4 Personen für den Kirchenvorstand, als auch für den Pfarrgemeinderat gewählt werden.
Im Wahlbezirk St. Pankratius kandidieren
Für den Kirchenvorstand :
Gertrud Nowotsch, Domenic Rosendaal, Barbara Speer und Theo de Witt.
Für den Pfarrgemeinderat kandidieren:
Hermann-Josef Schepers, Dietmar Schulz, Manuela Voss-Jäger.
Die Liste für den Kirchenvorstand ist die endgültige Liste.
Auch bei nur vier Kandidaten muss eine geheime Wahl durchgeführt werden.
So sehen es die rechtlichen Bestimmungen vor.
Die Kandidat:innen- Liste des Pfarrgemeinderates kann noch bis einschließlich 16.10.2025 durch Ergänzungsvorschläge erweitert werden. Notwendig dazu sind die Bereitschaftserklärung des Kandidierenden und 12 Unterschriften wahlberechtigter Menschen aus St. Pankratius.
Dieser Vorschlag muss schriftlich beim Wahlvorstand eingehen.
Danach wird auch die endgültige Liste für die Wahl des Pfarrgemeinderates erstellt.
Wahlzeiten:
In den Aushängen in der Kirche und den Schaukästen finden Sie alle Orte und die Zeiten,an denen am 08./09.11.2025 gewählt werden kann. Sie können in jedem Wahllokal der Pfarrei wählen – unabhängig davon, in welchem Quartier Sie wohnen.
Auch Briefwahl ist möglich.
Die Unterlagen für die Kirchenvorstandswahl können Sie jetzt schon mit den Formularen,die in den Kirchen ausliegen, beantragen, oder auch per Download von der Homepage herunterladen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag
- per Post an: Pfarrbüro St. Pankratius, Elsa-Brändström-Str. 11, 46045 Oberhausen
- oder per mail an st.pankratius.oberhausen-osterfeld@bistum-essen.de.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle, die in der Pfarrei St. Pankratius wohnen und römisch-katholisch sind.
Für die Kirchenvorstandswahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, für die Pfarrgemeinderatswahl ein Mindestalter von 14 Jahren.





