Gremienwahl 2025 – Auslage der Wahlberechtigtenlisten

Liebe Pfarreimitglieder!

Am Wochenende vom 08. und 09. November 2025 werden in unserer Pfarrei Pfarrgemeinderatswahlen und Kirchenvorstandswahlen stattfinden.
Wir wählen Kandidatinnen und Kandidaten für die Gremien
der neuen Stadtpfarrei, die am 01. Januar 2026 gegründet wird.

In den kommenden Wochen werden wir auf der Homepage immer wieder Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl veröffentlichen.
Sollten Sie sich eine Kandidatur für den Pfarrgemeinderat oder für den Kirchenvorstand vorstellen können, freuen wir uns, wenn Sie sich beim Wahlvorstand melden!

Aktuell möchten wir  Sie darüber informieren,
dass die Wahlberechtigtenlisten vom 26. September bis 02. Oktober 2025 ,
eine Woche lang,  im M-Punkt, Nürnberger Str. 6,  (Eingang Pfarrsaal) ausliegen.
Dort können sie einsehen, ob sie in der Wählerliste stehen und so an der Wahl teilnehmen können.

Die Einsicht ist an folgenden Terminen möglich:

26.09.2025                15.00 Uhr – 17.00 Uhr

27.09.2025                17.00 Uhr – 19.00 Uhr

28.09.2025                11.00 Uhr – 13.00 Uhr

29.09.2025                15.00 Uhr – 17.00 Uhr

30.09.2025                18.00 Uhr – 20.00 Uhr

01.10.2025                15.00 Uhr – 17.00 Uhr

02.10.2025                17.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

Sollten Sie trotz Wahlberechtigung nicht in den Listen auftauchen, können Sie dort die Aufnahme in die Listen erwirken.

 

 

Wahlberechtigt ist:

  • für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat:
    • wer der katholischen Kirche angehört,
    • am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und
    • in der Pfarrei St. Pankratius seinen Hauptwohnsitz hat.

Zudem alle, die mit anderem Wohnsitz sich fristgerecht in die Wahlberechtigtenliste der Pfarrei St. Pankratius haben aufnehmen lassen.

  • Für die Wahlen zum Kirchenvorstand:
    Zur Wahl eingeladen und damit wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das

    • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    • spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und
    • nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.

Zudem alle, die mit anderem Wohnsitz, fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zur Wahl in der Kirchengemeinde St. Pankratius gestellt haben.

 

Ihr Wahlvorstand St. Pankratius:

Beate Dürmann, Markus van Kampen, Hermann-Josef Schepers, Gabi Becker

 

 

 

 

 

 

 

Gabi Becker

Gemeindereferentin
gabriele.becker@bistum-essen.de
Telefon: 0208 409207-41

Nürnberger Str. 6
46117 Oberhausen

Ansprechbar für:
Ehrenamtskoordination, Präventionsfachkraft, Pfarrgemeinderat (PGR, Vorstandsmitglied)

Hermann-Josef Schepers

Kirchenvorstand (stellv. Vorsitzender)
hermann-josef.schepers@pankratius-osterfeld.de
Ansprechbar für:
Seniorenwohnungen, Bauausschuss

Katholische Kirchengemeinde Propstei St. Pankratius
Elsa-Brändström-Straße 11, 46045 Oberhausen
Tel.: 0208 484877-70
E-Mail: st.pankratius.oberhausen-osterfeld@bistum-essen.de

Sie finden uns auch bei:

 

Bankverbindung:
DE 41 3606 0295 0015 2600 17
Empfänger Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius
Bank im Bistum Essen
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