Hinweise des Bistums Essen zur Corona-Schutzverordnung und zum Heizen und Lüften von Kirchen
Das Bistum Essen hat begleitende Empfehlungen zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW herausgegeben, die für die Arbeit in der Pfarrei von Bedeutung sind:
Wir befinden uns aktuell in einer besonderen Situation. Überall steigen die sogenannten Inzidenzwerte an und erreichen und überschreiten in vielen Fällen die als kritisch festgelegten Grenzen von 35 und 50 Infizierten auf 100.000 Personen in den Kommunen und Kreisen. Die Entwicklung ist rasant, kommt aber nicht völlig überraschend und erinnert uns an die bereits auf breiter Ebene praktizierte, nötige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, ist aber kein Anlass, wieder grundsätzlich die Angebote an die Gemeindemitglieder und interessierte andere Personen aufzugeben.
Bei der Frage, welche Veranstaltungen auch jetzt möglich, welche Maßnahmen zu befolgen sind, ist in Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung mit ihren Anlagen weiter die zentrale Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Sie ist zuletzt mit Wirkung ab 01.10.2020 geändert worden und gilt bis zum 31.10.2020.
In der aktuellen Situation ist aber auch verstärkt darauf zu achten, ob und ggf. welche zusätzlichen Vorgaben einzelne Kommunen aufstellen. Sie sind in der Regel gut auf den entsprechenden Internetseiten der Kommunen zu finden. Dort finden sich auch die jeweils aktuellen Inzidenzwerte. (Link zur Informationsseite der Stadt Oberhausen)
Die folgenden Hinweise sollen wieder Regelungen der Corona-Schutzverordnung, die für die Arbeit der Pfarreien wichtig sind, darstellen und begleitend Empfehlungen geben. Dabei ist auf einige Themenbereiche verzichtet worden. Hier haben sich die Vorgaben längere Zeit nicht geändert. Bei Interesse kann auf die älteren Hinweise zurückgegriffen werden.
Die Regelungen der Kommunen können hier nicht dargestellt werden, da jede Stadt und jeder Kreis die Schwerpunkte anders legen kann. Im Zweifelsfall sollte direkt Kontakt mit der zuständigen Ordnungsbehörde aufgenommen werden.
Dokumente:
Vielen Dank und bleiben Sie gesund und fröhlich!