Ergebnisse der PGR- und KV-Wahl am 08./ 09.11.2025 der (Stadt-) Pfarrei für die Wahlperiode 2025 – 2029

Am 8. und 9. November 2025 fanden die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und Kirchenvorstand (KV) und statt. Die Ergebnisse sind nachstehend aufgeführt.

Wir danken allen Kandidatinnen und Kandidaten sehr herzlich dafür, dass sie bereit waren, sich in dieser Zeit des Umbruchs zur Wahl zu stellen. Ebenso gilt unser Dank allen, die im Wahlvorstand, im Wahlausschuss oder als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitgewirkt haben. Durch Ihr Engagement wurde die Durchführung der Wahlen erst möglich.

Allen gewählten Mitgliedern gratulieren wir und wünschen Gottes reichen Segen für die neue Aufgabe, Kraft für die bevorstehenden Herausforderungen und eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit im Dienst der Pfarrei.

Hinweise zu Einsprüchen:

Einsprüche gegen das Ergebnis der Pfarrgemeinderatswahl können innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahltermin schriftlich und unter Angabe von Gründen beim Wahlausschuss eingereicht werden. Dieser ist über das jeweilige Pfarrbüro zu erreichen. Einsprüche gegen das Ergebnis der Kirchenvorstandswahl sind ebenfalls schriftlich und mit Begründung an den derzeitigen Kirchenvorstand zu richten, der ebenfalls über das Pfarrbüro erreichbar ist.

In den Pfarrgemeinderat wurden gewählt

  • Aus dem Wahlbezirk St. Clemens:
    • Troost, Ines
    • Peters, Olaf
    • Tinten, Mechthild Therese
    • Breuker, Petra
  • Aus dem Wahlbezirk Herz Jesu:
    • Bargatzky, Rene
    • Schnapka, Marion
    • Lux, Anna
    • Frericks, Ann Kathrin
  • Aus dem Wahlbezirk St. Marien:
    • Schulte, Theresia
    • Schmidt, Heiko
    • Bronkalla, Gabriele
    • Hilz, Olaf
  • Aus dem Wahlbezirk St. Pankratius:
    • Voss-Jäger, Manuela
    • Schepers, Hermann-Josef
    • Schulz, Dietmar

Zu nachrückenden Mitgliedern in den PGR wurden gewählt:

  • Aus dem Wahlbezirk St. Clemens:
    • Nguyen, Ngoc Khoi
    • Klimmasch, Martin Hubert
    • Krakau, Stefan
  • Aus dem Wahlbezirk Herz Jesu:
    • Aegenvoort, Matthias
    • Hampen, Gotlinde
  • Aus dem Wahlbezirk St. Marien:
    • Ahrens, Anne
    • Verhülsdonk, Brigitte
    • Lieber-Kaiser, Uta
  • Aus dem Wahlbezirk St. Pankratius:
    • Keine.

In den Kirchenvorstand wurden gewählt

  • Aus dem Wahlbezirk St. Clemens:
    • Schlautmann, Henning
    • Gäng, Thomas
    • van de Sand, Detlef
    • Ingendoh, Holger Gunter
  • Aus dem Wahlbezirk Herz Jesu:
    • Lux, Monika
    • Ronig, Bernhard
    • Weber Christian Karl
    • Walter, Matthias
  • Aus dem Wahlbezirk St. Marien:
    • Jehn, Michael
    • Kassen, Christian
    • Schulte, Dr. Klaus
    • Derksen, Sabine
  • Aus dem Wahlbezirk St. Pankratius:
    • Speer, Barbara
    • Rosendaal, Dominic
    • Nowotsch, Gertrud
    • de Witt, Theodor

Zu nachrückenden Mitgliedern in den KV wurden gewählt:

  • Aus dem Wahlbezirk St. Clemens:
    • Rüsse, Christian
  • Aus dem Wahlbezirk Herz Jesu:
    • Keine.
  • Aus dem Wahlbezirk St. Marien:
    • Weiss, Joachim
    • Tünnesen-Harmes, Dr. Christian
  • Aus dem Wahlbezirk St. Pankratius:
    • Keine.

 

Publikandum zur Gremienwahl 2025

Liebe Pfarreimitglieder,

wie Sie alle bereits wissen, finden am 08./09. 11. 2025 Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen für die neue Stadtpfarrei statt.

PGR Wahl:

In unserem Wahlbezirk, der Pfarrei St. Pankratius, hat es sich nun ergeben, dass sich für die Pfarrgemeinderatswahl 3 Kandidat:innen zur Verfügung gestellt haben.
Von der Möglichkeit, Ergänzungsvorschläge einzureichen, hat niemand Gebrauch gemacht.
Laut §12,3 der Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat, bedeutet dies, das keine Wahl stattfinden wird!
Somit gelten ab heute, die Kandidat:innen, die sich bereit erklärt haben zu kandidieren, hiermit als bestätigte Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderates.
Unser Dank gilt Hermann-Josef Schepers, Dietmar Schulz und Manuela Voss-Jäger,
dass Sie ihre Talente und Kräfte für den neuen Pfarrgemeinderat der Stadtpfarrei einsetzen werden.

KV- Wahl:

Somit wird am 08./09.11.2025 lediglich der Kirchenvorstand gewählt.
Wie Sie wissen, ist auch dies eine Bestätigungswahl. Da wir 4 Kandidat:innen für 4 Plätze im neuen Kirchenvorstand zu wählen haben.
Wir bitten Sie alle aber sehr herzlich, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Um auch mit Ihrer Wahl den Kandidat:innen Rückhalt und Unterstützung zu signalisieren, für die nicht  leichte Arbeit, die in der kommenden Legislaturperiode vor Ihnen liegen wird.
In den Aushängen finden Sie übrigens Statements der Kandidat:innen zur Wahl.

Wahlzeiten und Orte:

Die Wahlzeiten und Wahlorte am 08./09.11.25 entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Kirchen, den Schaukästen oder der Homepage.

Briefwahl :

Briefwahl ist bis zum 05.11.2025 weiterhin möglich. Die Anträge liegen in den Kirchen aus, oder sind auf der Homepage zum Download zu finden. Sie können per Mail oder per Post zugesandt werden:

Pfarrbüro St. Pankratius, Elsa-Brändström-Str. 11, 46045 Oberhausen
Mail an:  st.pankratius.oberhausen-osterfeld@bistum-essen.de
Bitte planen Sie aber Sendezeiten ein.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle, die in der Pfarrei St. Pankratius wohnen und römisch-katholisch sind.
Für die Kirchenvorstandswahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren,

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Der Wahlvorstand St. Pankratius

Publikandum zur Wahl des Pfarrgemeinderates und des Kirchenvorstandes

Am 08. und 09. November 2025 finden in unserer Pfarrei St. Pankratius die Wahlen zum Pfarrgemeinderat (PGR) und zum Kirchenvorstand (KV) der neuen Stadtpfarrei statt.

In jedem Wahlbezirk, dass sind die bisherigen Pfarreien in Oberhausen, dürfen 4 Personen für den Kirchenvorstand, als auch für den Pfarrgemeinderat gewählt werden.

Im Wahlbezirk St. Pankratius kandidieren

Für den Kirchenvorstand :

Gertrud Nowotsch, Domenic Rosendaal, Barbara Speer und Theo de Witt.

Für den Pfarrgemeinderat kandidieren:

Hermann-Josef Schepers, Dietmar Schulz, Manuela Voss-Jäger.

Die Liste für den Kirchenvorstand ist die endgültige Liste.
Auch bei nur vier Kandidaten muss eine geheime Wahl durchgeführt werden.
So sehen es die rechtlichen Bestimmungen vor.

Die Kandidat:innen- Liste des Pfarrgemeinderates kann noch bis einschließlich 16.10.2025 durch Ergänzungsvorschläge erweitert werden. Notwendig dazu sind die Bereitschaftserklärung des Kandidierenden und 12 Unterschriften wahlberechtigter Menschen aus St. Pankratius.
Dieser Vorschlag muss schriftlich beim Wahlvorstand eingehen.
Danach wird auch die endgültige Liste für die Wahl des Pfarrgemeinderates erstellt.

Wahlzeiten:

In den Aushängen in der Kirche und den Schaukästen finden Sie alle Orte und die Zeiten,an denen am 08./09.11.2025 gewählt werden kann. Sie können in jedem Wahllokal der Pfarrei wählen – unabhängig davon, in welchem Quartier Sie wohnen.
Auch Briefwahl ist möglich.
Die Unterlagen für die Kirchenvorstandswahl können Sie jetzt schon mit den Formularen,die in den Kirchen ausliegen, beantragen, oder auch per Download von der Homepage herunterladen.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle, die in der Pfarrei St. Pankratius wohnen und römisch-katholisch sind.

Für die Kirchenvorstandswahl gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, für die Pfarrgemeinderatswahl ein Mindestalter von 14 Jahren.

KandidatInnen für die KV- und PGR-Wahlen 2025

Am 08./09. November sind Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen.

Der Wahlausschuss freut sich über die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich bereits gemeldet haben! Sie finden Sie namentlich aufgeführt in den vorläufigen Kandidat*innenlisten hier auf der Homepage, in den Kirchen, als auch in den Schaukästen vor unseren Kirchen.

Wie Sie sehen, ist dort noch Platz für weitere Kandidat*innen!

Sollten Sie einen weiteren Kandidatinnenvorschlag haben, freuen wir uns sehr!

Ihren Vorschlag geben Sie bitte an den Wahlausschuss mit den Unterschriften von insgesamt 10 Unterstützer*innen des Kandidaten für den Kirchenvorstand oder mit den Unterschriften von 12 Unterstützer*innen für einen Kandidaten des Pfarrgemeinderates weiter.
So sehen es die Wahlordnungen vor. Formulare dazu liegen in den Kirchen aus und sind hier als Download zu finden.

Vielleicht überlegen Sie ja auch noch selbst, ob Sie für den Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand kandidieren wollen, um ihre Talente und Ideen in die neue Stadtpfarrei einzubringen.

Dazu haben Sie bis zum Spätnachmittag des 09. Oktobers Zeit. Denn am Abend trifft sich der Wahlausschuss Pankratius um die endgültige Kandidat*innenliste zu erstellen. Danach kann niemand mehr in die Kandidat*innenliste aufgenommen werden.

Zur persönlichen Entscheidungsfindung haben wir hier einmal sehr komprimiert die Aufgabenbereiche der beiden Gremien zusammengefasst:

Pfarrgemeinderat

Worum kümmert sich der Pfarrgemeinderat (PGR)?

Der neue PGR ist das ehrenamtliche Steuerungsteam in der Stadtpfarrei in Oberhausen, das die pastorale Ausrichtung zusammen mit dem Pastoralteam gestaltet: Der PGR steuert, koordiniert, unterstützt und vernetzt pastorale Angebote und Initiativen. Er initiiert, vernetzt und begleitet Teams in pastoralen Handlungsfeldern. Er verantwortet die Verteilung von Finanzmitteln für die Seelsorge, begleitet die pastoralen Großprojekte in Oberhausen, gestaltet die Gottesdienstordnung und setzt inhaltliche Schwerpunkte. Er ist Ansprechpartner für Netzwerkpartner*innen in der Stadtkirche und verantwortet die Kommunikation mit den Katholik*innen in Oberhausen.

Wer darf den PGR wählen? Katholik*innen ab 14 Jahren.

Wie alt muss man sein, um in den PGR gewählt zu werden? 16 Jahre alt.

 

Kirchenvorstand

Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstands (KV)?

Der KV verwaltet das Vermögen der Pfarrei und sorgt für die Erhaltung und Entwicklung der Gebäude und der Friedhöfe. Er schafft so die materiellen Voraussetzungen, dass pastorale Aktivitäten stattfinden können. In Zusammenarbeit mit dem PGR steuert und entwickelt er Immobilienprojekte, die aus den Pfarreientwicklungsprozessen der vier alten Pfarreien entstanden und nun in einem neuen Kontext zu betrachten sind. In der Stadtpfarrei wird der Kirchenvorstand „das große Ganze“ im Blick behalten, während sich vor Ort Menschen in Teams engagieren, die im Auftrag von PGR und KV und aus Liebe zu ihrer kirchlichen Heimat Sorge für ihren Ort tragen.

Wer darf den KV wählen? Katholik*innen ab 16 Jahren.

Welches Alter muss man haben, um für den KV zu kandidieren? Mindestens 18 und höchstens 74 Jahre alt.

 

 

Bei Fragen und Ideen sind alle Mitglieder des Wahlausschusses ansprechbar.

Telefonisch und per Mail steht Ihnen Frau Becker unter 40920741 oder gabriele.becker@bistum-essen.de zur Verfügung

Für den Wahlausschuss Beate Dürmann, Hermann-Josef Schepers, Markus van Kampen, Gabi Becker

Gremienwahl 2025 – Auslage der Wahlberechtigtenlisten

Liebe Pfarreimitglieder!

Am Wochenende vom 08. und 09. November 2025 werden in unserer Pfarrei Pfarrgemeinderatswahlen und Kirchenvorstandswahlen stattfinden.
Wir wählen Kandidatinnen und Kandidaten für die Gremien
der neuen Stadtpfarrei, die am 01. Januar 2026 gegründet wird.

In den kommenden Wochen werden wir auf der Homepage immer wieder Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der Wahl veröffentlichen.
Sollten Sie sich eine Kandidatur für den Pfarrgemeinderat oder für den Kirchenvorstand vorstellen können, freuen wir uns, wenn Sie sich beim Wahlvorstand melden!

Aktuell möchten wir  Sie darüber informieren,
dass die Wahlberechtigtenlisten vom 26. September bis 02. Oktober 2025 ,
eine Woche lang,  im M-Punkt, Nürnberger Str. 6,  (Eingang Pfarrsaal) ausliegen.
Dort können sie einsehen, ob sie in der Wählerliste stehen und so an der Wahl teilnehmen können.

Die Einsicht ist an folgenden Terminen möglich:

26.09.2025                15.00 Uhr – 17.00 Uhr

27.09.2025                17.00 Uhr – 19.00 Uhr

28.09.2025                11.00 Uhr – 13.00 Uhr

29.09.2025                15.00 Uhr – 17.00 Uhr

30.09.2025                18.00 Uhr – 20.00 Uhr

01.10.2025                15.00 Uhr – 17.00 Uhr

02.10.2025                17.00 Uhr – 19.00 Uhr

 

Sollten Sie trotz Wahlberechtigung nicht in den Listen auftauchen, können Sie dort die Aufnahme in die Listen erwirken.

 

 

Wahlberechtigt ist:

  • für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat:
    • wer der katholischen Kirche angehört,
    • am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und
    • in der Pfarrei St. Pankratius seinen Hauptwohnsitz hat.

Zudem alle, die mit anderem Wohnsitz sich fristgerecht in die Wahlberechtigtenliste der Pfarrei St. Pankratius haben aufnehmen lassen.

  • Für die Wahlen zum Kirchenvorstand:
    Zur Wahl eingeladen und damit wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das

    • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
    • spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und
    • nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.

Zudem alle, die mit anderem Wohnsitz, fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zur Wahl in der Kirchengemeinde St. Pankratius gestellt haben.

 

Ihr Wahlvorstand St. Pankratius:

Beate Dürmann, Markus van Kampen, Hermann-Josef Schepers, Gabi Becker

 

 

 

 

 

 

 

Gremienwahlen 2025 für die Stadtpfarrei in Oberhausen

SIE SIND GEFRAGT!

Unsere Kirche lebt durch das Engagement vieler Menschen. Sie bringen ihre Talente und Fähigkeiten auf ganz unterschiedliche Weise ein. Eine Möglichkeit dazu bietet die Mitarbeit in den ehrenamtlichen Gremien der Pfarrei. Bereits am 9. November 2025 werden der neue Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand der künftigen Stadtpfarrei gewählt – ihre Amtszeit beginnt am 1. Januar 2026.

Der Pfarrgemeinderat legt die pastoralen Grundlinien fest, an denen sich das kirchliche Leben orientiert. Zudem beauftragt, begleitet und unterstützt er die „Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ (TipH). Gemeinsam mit dem Pastoralteam entscheidet er über seelsorgliche Schwerpunkte und pastorale Projekte.

Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns. Er entscheidet über Haushaltsmittel, Immobilien, Friedhöfe und Personal und ist Rechtsträger aller Aktivitäten. Männer und Frauen mit Expertise in diesen Bereichen schaffen mit ihren Kompetenzen die Voraussetzungen dafür, dass christliches Leben und die damit verbundenen Aufgaben gelingen.

Überlegen Sie gerne, ob Sie selbst kandidieren möchten – oder sprechen Sie Menschen an, denen Sie ein solches Amt zutrauen. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Wichtiger Hinweis!

In Oberhausen wird es voraussichtlich vier Wahlbezirke geben, die den derzeit bestehenden Pfarreien entsprechen. Erstmals können Sie mit aktivem und passivem Wahlrecht in einer Pfarrei Ihrer Wahl für beide Gremien kandidieren oder wählen. Da Sie automatisch entsprechend Ihres Wohnsitzes im Wahlregister eingetragen sind, müssen Sie einen Wechsel des Wahlbezirks bis zum 9. Juni 2025 formlos im Pfarrbüro beantragen. (§2 Abs. 2 KV-WO / §5 Abs. 4 PGR-WO)

Weitere Informationen: https://www.bistum-essen.de/info/pfarreien-gemeinden/kirche-neu-gestalten

Infoabend KV- und PGR-Wahlen 2025 am 14.5.2025

Liebe Mitglieder unserer Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände bzw. den vorhandenen Ortsausschüssen in unseren Oberhausener Pfarreien Herz Jesu, St. Clemens, St. Marien und St. Pankratius sowie aller Interssierter!

Hiermit möchte ich Sie alle herzlich zu einem Informationsabend hinsichtlich der zeitgleich am 9. November diesen Jahres stattfindenden Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen einladen.
Wie Sie sicherlich schon wissen, werden wir in Oberhausen stadtweit je ein Gremium für die eine Stadtpfarrei wählen, also einen PGR und einen KV.

Auf dem Weg dahin gibt es noch einige Fragen zu klären, die wir miteinander erörtern wollen:

  • Wie wählen wir die Gremien?
  • Welche Aufgaben werden sie stadtweit sinnvollerweise übernehmen?
  • Welche Vorhaben werden vor Ort in regionalen Teams geklärt werden können?
  • Was zieht eine Kandidatur bei erfolgreicher Wahl an inhatlicher Arbeit auf der Ebene der Stadtpfarrei nach sich und welche nicht?

Hierzu treffen wir uns gemeinsam mit dem Bereichsleiter für die „Wirtschaftliche Entwicklung der Kirchengemeinden“, Herrn Marcus Klefken sowie anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikates am Mittwoch, den 14. Mai 2025 von 19 Uhr 30 bis ca. 21.00 Uhr im Café Mary and Joe am Platz der Guten Hoffnung im Centro.

Bitte sprechen Sie auch in ihrem Umfeld mögliche Kandidatinnen und Kandidaten an und laden Sie sie auch persönlich zu dieser Informationsveranstaltung ein.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

In der Hoffnung auf eine rege Teilnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr
André Müller, Stadtdechant

André Müller

Pfarrer
andre.mueller@bistum-essen.de
Mobil: 0170 3267600

Elsa-Brändström-Str. 11
46045 Oberhausen

Ansprechbar für:
Pfarreientwicklungsprozess, Kirchenvorstand und Stadtkirche

Katholische Kirchengemeinde Propstei St. Pankratius
Elsa-Brändström-Straße 11, 46045 Oberhausen
Tel.: 0208 484877-70
E-Mail: st.pankratius.oberhausen-osterfeld@bistum-essen.de

Sie finden uns auch bei:

 

Bankverbindung:
DE 41 3606 0295 0015 2600 17
Empfänger Kath. Kirchengemeinde St. Pankratius
Bank im Bistum Essen
GENODED1BBE